Hochwassergeschädigte können noch bis Freitag Anträge auf Soforthilfe stellen

Bis Freitag können Hochwassergeschädigte noch Anträge für akute Hochwasserhilfe bei den Kommunen stellen. Daran hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz heute erinnert. Bisher seien landesweit 235 Anträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 300.000 Euro bewilligt worden. 140 weitere Anträge mit einem Volumen von rund 112.000 Euro würden voraussichtlich in Kürze genehmigt werden. Dort, wo es zu Schäden in Privathaushalten gekommen sei, helfe das Land unkompliziert, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. Die Soforthilfen seien als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht. Privathaushalte, die durch das Hochwasser im vergangenen Dezember in akute Notlagen geraten seien, hätten die Möglichkeit, bei den zuständigen Bewilligungsbehörden Anträge für Soforthilfen zu stellen.

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