Im Emsland gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Das hat der Landkreis heute mitgeteilt. Grund ist der Subtyp H5N1 der Vogelgrippe, der bereits bei fünf Wildenten im Kreis nachgewiesen wurde. Alle Bestände mit mehr als 50 Tieren – darunter Hühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten – müssen nun in geschlossenen Ställen oder gesicherten Ausläufen untergebracht werden. Kleinere Haltungen sind ausgenommen. Der emsländische Landrat Marc-André Burgdorf hat erklärt, dass die Maßnahme dem Schutz der heimischen Geflügelbestände diene und angesichts der starken Ausbreitung bei Wildvögeln und bundesweiten Ausbrüchen notwendig sei. Im Emsland werden nach Angaben des Landkreises rund 33 Millionen Stück Geflügel gehalten. Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres per Allgemeinverfügung, begleitet von verstärkten Hygienemaßnahmen für die Tierhaltungen.
Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.