Das Landgericht Osnabrück hat einen Mann aus Sögel wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 43-Jährigen vorgeworfen, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau im Jahr 2024 zwei Mal gewaltsam angegriffen und in einem Fall unter der Kleidung berührt zu haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, sich zweimal mit der Frau in einer Garage eingeschlossen zu haben. Weil diese Taten nicht nachgewiesen werden konnten, wurde er in diesen Punkten freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Osnabrück damit ein vorausgegangenes Urteil des Amtsgerichts Meppen teilweise aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht hatte den Mann im Frühjahr zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt.

