Fahrerlaubnisinhaber, die 1971 oder später geboren sind und noch im Besitz eines alten, grauen- oder rosafarbenen Führerscheins sind, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Daran hat der Landkreis Emsland heute erinnert. Bereits seit dem Jahr 2021 laufe die Pflicht zum Umtausch der alten Führerscheine. In den vergangenen Jahren waren die Jahrgänge 1953 bis 1970 vom Umtausch betroffen. Jetzt sind alle Jahrgänge ab 1971 verpflichtet, den Führerschein zu tauschen. Der Antrag kann im Bürgerbüro der jeweiligen Kommune, in der der Antragstellende wohnt, oder in der Führerscheinstelle des Landkreises in Meppen gestellt werden. Der bisherige Führerschein wird dann so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird.