EU-Regeln zu Umweltaussagen werden verschärft: IHK empfiehlt Unternehmen rechtzeitige Überprüfung und Anpassung

Ab dem 27. September 2026 gelten schärfere Anforderungen an die Werbung mit Umweltaussagen sowie neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin. Sie empfiehlt den Unternehmen, ihre Kundenkommunikation rechtzeitig zu überprüfen. Mit der EU-Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) soll unter anderem sogenanntes “Greenwashing” eingeschränkt werden. Insbesondere allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind von den EU-Maßnahmen betroffen. Künftig müssen entsprechende Aussagen transparenter, konkreter und nachvollziehbar sein. Auch Nachhaltigkeitssiegel auf Websites, in Online-Shops und sozialen Medien sowie auf Produktverpackungen und Werbematerialien sind betroffen. Zudem gelten künftig EU-weit einheitliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien. Die IHK rät Unternehmen, ihre Werbung, Verpackungen, Online-Auftritte sowie Verkaufs- und Informationsprozesse frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
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