Ab dem 27. September 2026 gelten schärfere Anforderungen an die Werbung mit Umweltaussagen sowie neue Informationspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin. Sie empfiehlt den Unternehmen, ihre Kundenkommunikation rechtzeitig zu überprüfen. Mit der EU-Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) soll unter anderem sogenanntes “Greenwashing” eingeschränkt werden. Insbesondere allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind von den EU-Maßnahmen betroffen. Künftig müssen entsprechende Aussagen transparenter, konkreter und nachvollziehbar sein. Auch Nachhaltigkeitssiegel auf Websites, in Online-Shops und sozialen Medien sowie auf Produktverpackungen und Werbematerialien sind betroffen. Zudem gelten künftig EU-weit einheitliche Informations- und Kennzeichnungspflichten zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und bestimmten Herstellergarantien. Die IHK rät Unternehmen, ihre Werbung, Verpackungen, Online-Auftritte sowie Verkaufs- und Informationsprozesse frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
