Bewährungsstrafe für 36-jährige Papenburgerin nach Berufung

Das Osnabrücker Landgericht hat eine 36-jährige Frau aus Papenburg wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagte war in Berufung gegangen, nachdem das Amtsgericht Papenburg sie im vergangenen April zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt hatte. Das Osnabrücker Landgericht hat das Urteil nun aufgehoben und neu gefasst. Die 36-Jährige soll unter anderem 2022 ein Messer gegen einen Polizeibeamten gerichtet haben. Außerdem soll sie mehrere Diebstähle begangen haben. Neben der Gefängnisstrafe auf Bewährung muss die Papenburgerin 830 Euro aus den Diebstählen zurückzahlen.

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