Berufung im Fall des mehrfachen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eines 29-Jährigen aus Geeste

Das Landgericht Osnabrück beschäftigt sich heute mit der Verurteilung eines 29-jährigen Mannes aus Geeste wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Amtsgericht Lingen hatte den Mann am 9. Januar wegen mehrerer Verstöße verurteilt. Der 29-Jährige soll Hanfsamen, getrocknete Hanfpflanzen, Ecstasy-Tabletten, weitere Kapseln und Tabletten sowie zwei Feinwaagen und diverse Klemmverschlusstütchen für seinen Eigenkonsum aufbewahrt haben. Dafür habe er aber keine entsprechende schriftliche Erlaubnis gehabt. Außerdem soll der Mann aus Geeste im Garten Hanfpflanzen für den Eigenkonsum angebaut haben. Das Berufungsverfahren beginnt heute um 13 Uhr.

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