Bauherren müssen bei Sanierungen in der Region geschützte Tiere in Gebäuden beachten

Bei Bauarbeiten in der Region haben Bauherren geschützte Tiere in Gebäuden frühzeitig zu beachten. Das teilt die Stadt Lingen mit. Viele heimische Arten wie Fledermäuse, Mauersegler, Schwalben oder Siebenschläfer haben Gebäude in der Region als Lebensraum genutzt. Oft verstecken sie sich in Dachstühlen, Rollladenkästen oder hinter Fassaden. Sie stehen unter Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Besonders bei älteren, leerstehenden oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sollte vor Sanierung, Umbau oder Abriss frühzeitig die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet werden. Um rechtliche Verstöße zu vermeiden, ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden wichtig. So lassen sich artenschutzkonforme Lösungen für geplante Bauvorhaben rechtzeitig entwickeln.

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