Vor Beginn der Urlaubssaison weist die Stadt Meppen auf wichtige Regelungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder hin. Hintergrund sind wiederholte Nachfragen von Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Nach Angaben der Stadt können grundsätzlich beide Sorgeberechtigten einen Reisepass oder Personalausweis für ihr Kind beantragen, unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind gemeldet ist. Ist ein Elternteil beim Termin nicht anwesend, wird dessen schriftliche Zustimmung benötigt. Um sicherzustellen, dass beide Eltern mit der Ausstellung einverstanden sind, gilt im Bürgerbüro das Vier-Augen-Prinzip. So kann ein Elternteil den Antrag stellen und der andere das fertige Dokument abholen. Alternativ kann der antragstellende Elternteil den Pass selbst entgegennehmen, muss dann jedoch eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegen. Die Stadt empfiehlt, die unterschriebene Vollmacht möglichst bereits zum Antragstermin mitzubringen. Auf diese Weise könnten Abläufe beschleunigt und Wartezeiten reduziert werden.


