Ausgaben für Flüchtlingshilfe können erstattet werden

Die Stadt Lingen weist daraufhin, dass Ausgaben für stadtübergreifende und regionale Projekte in der Flüchtlingshilfe erstattet werden können. Nach Angaben der Stadt hat das Land Niedersachsen weitere Fördergelder für das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung gestellt. Erstattet werden können unter anderem, Sachkosten, Fahrtkosten oder Materialkosten für die Sprachvermittlung. Die Erstattung kann rückwirkend bis zum 16. Oktober 2019 erfolgen.

Der Antrag ist hier hinterlegt: https://www.lingen.de/pdf_files/aktuell/antrag_auf_auslagenersatz.pdf

Der Antrag kann jedoch auch formlos mit den entsprechenden Angaben erfolgen.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Ohmann, Telefon 0591 9144-506.
Für die regionalen Projekte in den Ortsteilen erfolgt die Förderung über die Ortsräte. Institutionen, Vereine und Einzelpersonen in den Ortsteilen wenden sich daher bitte direkt an die Ortsräte.

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