Arbeitsagentur weist Arbeitgeber auf Meldepflicht für Mitarbeiter mit Behinderung hin

Die Agentur für Arbeit in Nordhorn weist Arbeitgeber in der Region darauf hin,  ihre Daten zum Anteil schwerbehinderter Menschen in der Belegschaft zu melden. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens 5% der Arbeitsplätze Menschen mit schweren Behinderungen zu beschäftigen. Die entsprechenden Daten müssen der Arbeitsagentur bis zum 31. März gemeldet werden. Das gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

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