23-jährigem Nordhorner wird in Berufungsverfahren vom Landgericht Osnabrück die Fahrerlaubnis entzogen

Einem 23-jährigen Nordhorner wurde heute durch ein Gerichtsurteil vom Landgericht Osnabrück die Fahrerlaubnis entzogen und sein Führerschein eingezogen. Nach Angaben des Landgerichts wurde der Angeklagte im März vom Amtsgericht Meppen zu einer Bewährungshaftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil wurde nun durch den Verlust der Fahrerlaubnis ergänzt. Der 23-Jährige war auf öffentlichen Straßen in Sögel gefahren, obwohl er durch die Wirkung von berauschenden Mitteln fahruntüchtig gewesen war. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Laternenmast. Außerdem wurde sein Mitfahrer gefährdet. Des Weiteren entstand ein Sachschaden. Dem 23-Jährigen kann erst nach dem Ablauf von sechs Monaten seine Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Außerdem kommt er für die Kosten der Berufung auf.

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