Anleinpflicht für Hunde beginnt ab dem 01. April

Die Stadt Meppen weist darauf hin, dass aufgrund der Brut- und Setzzeit ab kommenden Samstag, dem 01.April, die Anleinpflicht für Hunde beginnt. Freilaufende und stöbernde Hunde könnten die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Die Leinenpflicht beruht auf dem Paragrafen 33 des Niedersächsischen Gesetzes über Wald und Landschaftsordnung (NWaldLG) und gilt bis zum 15. Juli. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden gebeten die Leinenpflicht sowohl im Wald als auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu beachten.

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