Angeklagter und Angeklagte aus Niederlangen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen 79-jährigen Angeklagten aus Niederlangen und eine 64-jährige Angeklagte aus Niederlangen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das teilte das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit.Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, vom 01.01.2014 bis 16.07.2018 in Niederlangen im bewussten und gewollten Zusammenwirken auf dem Dachboden ihres Wohnhauses eine Marihuanaplantage unterhalten zu haben. Die daraus gewonnenen Drogen sollen zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein. In mindestens 18 Fällen sollen sie die Plantagen abgeerntet und die Drogen verkauft haben.

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