Amtsgericht Nordhorn verurteilt drei Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu Freiheitsstrafen auf Bewährung

Das Amtsgericht Nordhorn hat drei Männer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu Freiheitsstrafen zwischen 14 und 18 Monaten verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dem Hauptangeklagten, der zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ging es laut dem Gericht darum, das anlässlich der Verheiratung von seinem Vater an die Braut gegebene „Hochzeitsgold“ zurückzuholen. Hierbei soll es um einen Wert von rund 3600 Euro gehen. Der Hauptangeklagte ist der getrenntlebende Ehemann der Geschädigten. Mit seinen beiden Komplizen soll er über eine Dachluke über den Dachboden in das Haus der „Noch-Ehefrau“ eingestiegen sein, um hochwertige Gegenstände zu stehlen.

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