Amtsgericht Nordhorn verurteilt Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Angeklagten wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten 16 Kartons mit jeweils 96 jungen Cannabispflanzen nach Deutschland geschafft hat. Diese waren zum Weiterverkauf durch Dritte bestimmt. Der zweite Angeklagte ist nicht zum Verhandlungstermin erschienen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm