Das Amtsgericht Nordhorn hat einen jungen Mann wegen 60 Fällen des unerlaubten Drogenhandels in der Nordhorner Innenstadt zu einer Arbeitsauflage verurteilt. Der zu den Tatzeitpunkten zwischen 15 und 17 Jahre alte Angeklagte hatte jeweils nach telefonischer Absprache geringe Mengen Marihuana an Jugendliche verkauft. Neben der Arbeitsauflage muss er als zusätzliche Auflage die eigene Drogenabstinenz nachweisen.