Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 59-jährigen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in Tatmehrheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, soll der Angeklagte im Zeitraum von April bis August 2022 in zwei Fällen über das Internet auf Kinder eingewirkt haben, um ihm pornographische Bilder dieser Kinder zu übersenden. In einem anderen Fall soll er sich mindestens 35 kinderpornographische Dateien aus dem Internet verschafft haben. Als Bewährungsauflage muss er an einer Sexualtherapie teilnehmen und eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro zahlen.