Amtsgericht Nordhorn verurteilt 18-Jährigen

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Wie das Amtsgericht mitteilt, muss der Angeklagte außerdem Kontakt zur Drogenberatung aufnehmen und ein Antigewalttraining absolvieren. Er soll sich am 06. August 2024 gegen 3:00 Uhr in Neuenhaus einer rechtmäßigen Polizeimaßnahme widersetzt und hierbei Gewalt angewendet haben. Darüber hinaus soll er die Beamten im Rahmen des Einsatzes ordinär beleidigt haben.

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