Zwei Angeklagte wegen Einfuhr von etwa 970 g Marihuana verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen 27-jährigen Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, wurde zudem eine zum Tatzeitpunkt 20-jährige Angeklagte wegen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie sollen am 13. März 2023 in Bad Bentheim mit ihrem Fahrzeug, aus den Niederlanden kommend, unerlaubt etwa 970 g Marihuana in das Bundesgebiet eingeführt haben. Der Großteil der Betäubungsmittel soll sich in einem auf der Rücksitzbank stehenden Rucksack, ein kleinerer Teil in einem Briefumschlag in einem kleinen Karton im Kofferraum befunden haben. Darüber hinaus soll in der Jackeninnentasche des Fahrers eine weitere kleine Marihuanamenge gefunden worden sein. Als Bewährungsauflagen erhielten beide eine Meldeauflage und eine Zahlungsauflage. Der Angeklagte muss 1200 Euro zahlen, die Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro.

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