Das Amtsgericht Nordhorn hat am Donnerstag zwei Angeklagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln ein Urteil gefällt. Gegen einen der Angeklagten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von drei Jahre. Der andere Angeklagte wurde wegen Beihilfe zur Tat zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Den Männern wurde vorgeworfen circa 2800 Gramm Amphetamin in die Bundesrepublik eingeführt zu haben.