Amtsgericht Meppen verurteilt 35-Jährigen wegen Drogeneinfuhr und Beihilfe zum Handel

Das Amtsgericht Meppen hat gestern einen 35-Jährigen wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln und der Beihilfe zum Handel mit den Drogen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Meppener vorgeworfen, gemeinsam mit Komplizen einen systematischen Handel mit größeren Mengen Betäubungsmitteln betrieben zu haben. Die Drogen sollen sie per SMS in den Niederlanden bestellt und dann abgeholt haben. Der Angeklagte soll sich dabei in vier Fällen als Fahrer zur Verfügung gestellt haben. Er wurde in zwei Fällen verurteilt und im Übrigen freigesprochen.

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