Verkehrsteilnehmer sind in der Regel finanziell gegen Schäden geschützt, weil im Falle eines Unfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers zahlt, bei Fußgängern und Radfahrern greift die private Haftpflichtversicherung. Der Kreisvorsitzende und Vertrauensanwalt des Autoclubs Europa (ACE) im Kreis Osnabrück-Emsland hat hier allerdings eine Lücke ausgemacht. Ems-Vechte-Welle-Reporterin Christiane Adam hat mit Andreas Kröger aus Lingen darüber gesprochen: