Automatensprengung in Schüttorf: Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder von Tätergruppe wird Freitag erwartet

In einem Verfahren wegen der Sprengung von Geldautomaten unter anderem in Schüttorf wird am Freitag das Urteil des Landgerichts Osnabrück erwartet. Den Angeklagten im Alter von 36 und 29 Jahren werden sechs Fälle von Automatensprengungen in Tateinheit mit Diebstahl vorgeworfen. In einem Fall sollen sie dabei auch andere Menschen gefährdet haben. Bei den Angeklagten soll es sich um Mitglieder einer aus den Niederlanden agierenden Gruppe handeln, die sich auf Automatensprengungen spezialisiert haben soll. Der 36-Jährige soll für das Beschaffen von Tatfahrzeugen verantwortlich gewesen sein. Der 29-Jährige soll Sprengutensilien und für die Taten verwendete Werkzeuge organisiert haben. Die Männer sollen zwischen Februar und November 2020 an Taten in Schüttorf, Düsseldorf, Plochingen, Zeitz, Elmshorn und Nittenau beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den 36-Jährigen eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und für den 29-Jährigen eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten.

Symbolbild

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