44-Jähriger wird wegen Handel und Besitz von Drogen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt

Ein 44-jähriger Meppener ist vom Amtsgericht Meppen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Nach Angaben des Amtsgerichts wurde der Angeklagte von Polizeibeamten an den Schülerwiesen in Meppen kontrolliert. Die Beamten fanden  mehrere Klemmverschlusstüten mit 119,76 Gramm Marihuana, einer Plastikdose mit 34,31 Gramm Amphetamin, eine Papiertüte mit insgesamt 99 Ecstasytabletten sowie 22,05 Gramm MDMA in dem Rucksack des 44-Jährigen. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden weitere Drogen sowie zwei Taschen mit diversen Klemmverschlusstüten, eine Waage sowie Gefäße und Siebe aufgefunden. Die Gegenstände sollen den Zweck der Portionierung für den Weiterverkauf gedient haben. Der Angeklagte soll die Betäubungsmittel ohne Erlaubnis für den Erwerb zu einem Gesamtvorrat zusammengeführt haben, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm