35-Jähriger unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor Gericht

Unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge muss sich ein 35-Jähriger heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im August 2017 bis Anfang März 2018 soll er in 22 Fällen über diverse Messenger unter anderem Marihuana, Kokain und Ecstasy-Tabletten bei einer gesondert verfolgten Person bestellt haben. Anschließend sollen er und die andere Person die Betäubungsmittel verkauft haben. Unter anderem im Dezember 2017 soll der Angeklagte 189 Gramm Marihuana und 5 Gramm Kokain bestellt haben. Danach soll er die Betäubungsmittel an einen Zeugen in Nordhorn verkauft haben. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten im August 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und ordnete die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 2000 Euro an. Zu dem heutigen Berufungsverfahren sind die üblichen Beteiligten geladen.

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