34-Jähriger wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichts Nordhorn gegen einen 34-jährigen Mann aufgehoben und neu gefasst. Der Mann wurde wegen des Besitzes von kinderpornografischen und jugendpornografischen Inhalten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Dem 34-Jährigen war vorgeworfen worden, mindestens 1940 kinder- und 4393 jugendpornografische Dateien auf verschiedenen elektronischen Geräten gespeichert zu haben. Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 34-Jährige hatten Berufung eingelegt. Die Berufung des 34-Jährigen wurde als unbegründet verworfen.

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