34-Jährige vom Landgericht Osnabrück verurteilt wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Papenburg gegen eine 34-Jährige aufgehoben und neu gefasst. Laut Mitteilung des Landgerichts wurde die Angeklagte wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der 34-Jährigen wird vorgeworfen, am 17. September 2022 in Papenburg mit einem Fahrrad ohne Licht gefahren zu sein. Auf die Aufforderung von Polizeibeamten soll die Angeklagte geäußert haben, dass sie keinen Bock habe. Sie soll weitergefahren sein. Als die Polizeibeamten versucht haben sollen, die Angeklagte aufzuhalten, soll sie weitergefahren sein und sich dem Zugriff durch die Polizeibeamten entzogen haben. Sie soll die Polizeibeamten bespuckt haben und sie unter anderem als Schlampe bezeichnet haben. Die Angeklagte musste die Kosten des Verfahrens tragen.

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