25-Jähriger wegen Besitzes von kinderpornografischen Inhalten zu Geldstrafe verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn in einem Berufungsverfahren gegen einen 25-Jährigen aus Lingen aufgehoben und neu gefasst. Wie das Gericht mitteilt, wurde der Angeklagte zuvor wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Geldstrafe von 11.250 verurteilt. Das Landgericht hat den Lingener nun wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt. Der 25-Jährige soll mithilfe seines Handys entsprechende Dateien von anderen Internetnutzern übermittelt lassen haben und solche Dateien aus dem Internet gespeichert haben. Bei einer im Mai 2023 durchgeführten Durchsuchung sollen mindestens 88 dieser Dateien gefunden worden sein.

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