Das Landgericht Osnabrück hat einen 22-jährigen Angeklagten wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln, der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und der Einfuhr von Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Dem Mann war zuvor vorgeworfen worden, im vergangenen Juni mit einem Mietwagen aus den Niederlanden über die A30 bei Bad Bentheim nach Deutschland eingereist zu sein und dabei rund ein Kilogramm Kokain, zwei Joints, zwei Mobiltelefone und Bargeld in Höhe von rund 640 Euro im Auto transportiert zu haben. Der 22-Jährige muss die Kosten des Verfahrens tragen.