Im Landkreis Grafschaft Bentheim befinden sich aktuell etwa 1.100 Geflüchtete aus der Ukraine. Das hat der Landkreis heute mitgeteilt. Knapp 800 davon seien bereits vollständig ausländerrechtlich erfasst. Nach der Erstregistrierung erfolge in der Regel ein Termin in der Ausländerbehörde in Nordhorn. Hier werde die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Damit verbunden sei die Aufnahme in das Ausländerzentralregister. Den sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel erhalten die Geflüchteten in Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat einige Wochen später per Post. Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist eine Arbeitsgenehmigung verbunden. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sei außerdem Voraussetzung dafür, Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II zu erhalten.