Wegen Besitzes von Betäubungsmitteln: Angeklagter wird zu zwei Monaten Haft verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Berufungsverfahren einen 55-jährigen Angeklagten aus Meppen wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten verurteilt. Wie das Gericht mitteilt, verurteilte das Amtsgericht Meppen den Angeklagten im August vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Ihm wurde vorgeworfen, ein mit Betäubungsmitteln getränktes Papierstück besessen zu haben. Dieses sollen Beamte im Rahmen einer im Juni 2024 durchgeführten Haftraumkontrolle in einer Tasche des 55-Jährigen aufgefunden haben.

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