Wegen der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände der Flüsse Vechte und Dinkel, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Das hat der Landkreis mitgeteilt. Die Allgemeinverfügung tritt ab heute (7. August) in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. In diesem Zeitraum dürfen öffentliche und private Grünflächen, Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen täglich zwischen 12 bis 18 Uhr nicht beregnet werden. Von der zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind Microbewässerungen, Beregnungen unter Glas sowie die Beregnung von Kulturen in Töpfen. Außerdem dürfen aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen kein Wasser mehr zur Bewässerung entnommen werden. Es bestehe derzeit keine Gefährdung der öffentlichen Trinkwasserversorgung – vielmehr sollen mit der Allgemeinverfügung vorsorglich Maßnahmen getroffen werden. Die Allgemeinverfügung ist online unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung einsehbar.
