Vogelgrippefall in Haselünne amtlich bestätigt

In einem Putenmastbetrieb in Haselünne mit etwa 10.750 Putenhähnen ist heute die Geflügelpest (HPAI H5N1) amtlich bestätigt worden. Das teilt der Landkreis Emsland mit. Das Friedrich-Löffler-Institut stellte die Infektion fest, nachdem in einem der beiden Ställe vermehrt Tiere erkrankten und einige verendeten. Der Landkreis Emsland reagierte umgehend und erließ tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz weiterer Geflügelhaltungen. Ab morgen gilt eine 3-km-Schutzzone um den Betrieb sowie eine 10-km-Überwachungszone. In der Schutzzone befinden sich 20 gewerbliche Betriebe mit insgesamt rund 434.000 Tieren und 10 Hobbyhaltungen mit über 570 Tieren. Die Überwachungszone umfasst 92 gewerbliche Betriebe mit knapp 3,2 Millionen Tieren und 144 Hobbyhaltungen mit über 2.160 Tieren. Ausgenommen ist das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91). Frühestens 21 Tage nach Reinigung des Betriebs kann die Schutzzone aufgehoben werden, die Überwachungszone frühestens nach 30 Tagen. Weitere Informationen und eine Lagekarte der Zonen finden sich unter www.emsland.de.

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