Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine Klage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lingen, Dieter Krone, als unzulässig abgewiesen. Geklagt hatte eine im Rat vertretene Fraktion, die dem Oberbürgermeister vorwarf, in vier separaten Verwaltungsvorgängen seine Kompetenzen überschritten zu haben. Unter anderem soll er einen Kredit in Höhe von sieben Millionen Euro aufgenommen haben, ohne die Gremien vorab darüber zu informieren. Das teilt das Verwaltungsgericht mit. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass der Fraktion die notwendige Klagebefugnis fehle. Zudem verwies das Gericht auf den sogenannten Grundsatz der Organtreue: Die Fraktion hätte ihr Anliegen zunächst intern im Rat vorbringen müssen, anstatt direkt den Weg vor das Gericht zu wählen.