Im stillgelegten Atomkraftwerk Emsland ist es zu einer meldepflichtigen Abweichung gekommen. Wie das zuständige Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtliche Aufsichtsbehörde mitteilte, war eine Versorgungsschiene an einem Notspeisenotstromdiesel nicht gekuppelt. Das Ereignis wurde gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) als „sicherheitstechnisch bedeutsame Abweichung vom spezifizierten Zustand“ eingestuft. Nach der Entdeckung wurde die Kupplung umgehend wiederhergestellt. Da die Stromversorgung der Schiene über das Normalnetz sowie den regulären Notstromdiesel zu jedem Zeitpunkt gewährleistet war, hatte der Vorfall keinerlei Auswirkungen auf das Personal, die Umgebung oder den sicheren Nachbetrieb der Anlage.