Der Tierhalter, der für die illegal entsorgten Schafkadaver verantwortlich sein soll, sei ermittelt worden und bereits mehrfach seit der ersten Anzeige kontrolliert worden. Das erklärt der Landkreis Emsland heute in einer Stellungnahme. Nach der ersten Kontrolle sei bereits mit der Kadaverentsorgung begonnen worden. Eine Eins-zu-Eins-Tierverfolgung, wie sie bei Rindern möglich sei, könne bei Schafhaltungen nicht umsetzbar sein, weshalb die Kritik der Vertreter des Reviers Börger 3B unbegründet sei, heißt es weiter in der Stellungnahme. Zu dem laufenden Verfahren können aktuell keine weiteren Auskünfte gegeben werden, meldet der Landkreis. Es sei wichtig zu beachten, dass Verstöße bei der Kadaverentsorgung mit Geldbußen geahndet werden könnten. Der Tierhalter sei verpflichtet, die Kadaver aus seinem Bestand ordnungsgemäß zu entsorgen. In der Regel müsse der Grundstücksinhaber beim Fund von fremden und herrenlosen Tierkörpern dies einer zuständigen Fachfirma im Landkreis Emsland melden und die Abholung unterstützen.
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