Noch bis zum 1. November können bei der Stadt Nordhorn Anträge zur kommunalen Kulturförderung für das Jahr 2025 gestellt werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Zuschussanträge für Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen nach diesem Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden. Mit der kommunalen Kulturförderung soll ein attraktives und vielseitiges Kulturangebot in Nordhorn geschaffen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die damit verbundenen Kosten beispielsweise nicht aus Eigenmitteln, Eintrittsgeldern oder Verkaufserlösen gedeckt werden können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Stadt Nordhorn ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Über die Anträge kann erst entschieden werden, wenn der Stadtrat im Zuge seiner Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt hat. Die Richtlinien sowie Antragsformulare können beim Kulturreferat angefordert oder auf der Website der Stadt Nordhorn abgerufen werden.
Ansprechpartnerin beim Kulturreferat ist Frau Meyer. Sie ist telefonisch unter der Nummer 05921/ 878-111 zu erreichen.