Landgericht Paderborn verurteilt Angeklagten aus Neuenhaus zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten

Das Landgericht Paderborn hat einen 33-jährigen Angeklagten aus Neuenhaus wegen Totschlag zu neun Jahren und drei Monaten Haftstrafe verurteilt. Die Lebensgefährtin wurde wegen ihrer Tatbeteiligung zu zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Dies teilte das Landgericht Paderborn mit. Die Angeklagten sollen am 18. Mai 2024 gegen 18 Uhr erheblich alkoholisiert gewesen sein. Der Geschädigte soll die im Halbschlaf befindliche Angeklagte auf dem Sofa gestreichelt und auf die Wange sowie auf das Ohr geküsst haben. Daraufhin soll der Angeklagte den Geschädigten vom Wohnzimmer in das Schlafzimmer gedrängt und ihm mit einem Küchenmesser eine Vielzahl von Stichen in den Bauch- und Brustbereich versetzt haben. Der Angeklagte soll dann von dem Geschädigten abgelassen und das Schlafzimmer verlassen haben. Währenddessen soll die Angeklagte in das Schlafzimmer gekommen sein und dabei festgestellt haben, dass der Geschädigte noch lebte. Obwohl sie die schweren Verletzungen des Geschädigten sowie die Notwendigkeit von ärztlicher Hilfe erkannt haben soll, soll sie den Angeklagten herbeigerufen haben, wobei ihr bewusst gewesen sein soll, dass dieser wieder mit dem Messer auf den Geschädigten einstechen würde. Der Angeklagte soll daraufhin erneut das Schlafzimmer betreten haben, während sich die Angeklagte wieder zurück in das Wohnzimmer begeben haben soll. Der Angeklagte soll abermals mehrfach mit einem anderen Küchenmesser auf den Geschädigten eingestochen haben, woraufhin dieser verstarb.

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