Das Hauptzollamt Osnabrück warnt vor den Gefahren bei Silvesterfeuerwerken. Wie die Beamten mitteilen, werden insbesondere in den Tagen vor Silvester die Feuerwerkskörper aus unbekannter Herkunft oder mit schlechter Verarbeitung angeboten und eingeführt. Die Verwendung dieser Raketen kann lebensgefährliche Folgen für die Gesundheit haben. Außerdem ist bei der Einfuhr von illegalen und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerken mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zusätzlich muss beachtet werden, dass für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis benötigt wird. Für die Kategorien F3 und F4 wird diese immer benötigt. Daher empfiehlt der Zoll, auf konformitätsbewertete Feuerwerke zu achten.
Foto © Hauptzollamt Osnabrück