Die Gemeinde Geeste macht darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer zum Winterdienst und zur Straßenreinigung verpflichtet sind. Das teilte die Gemeinde mit. Bei Schneefall sind Gehwege und Radwege mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Bei Glätte müssen die Geh- und Radwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Die Schneeräum- und Streupflicht erstreckt sich werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wer seinen Pflichten im Rahmen des Winterdienstes nicht nachkommt, muss mit Schadensersatzansprüchen von geschädigten Personen rechnen. Die Straßenreinigung umfasst die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und Unrat auf öffentlichen Straßen und ist einmal wöchentlich durchzuführen.
