Ab Samstag entfällt die am 28. Oktober zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft getretene Aufstallpflicht für Geflügel im Emsland. Das teilt der Landkreis mit. Ausgenommen von der Regelung sind die weiterhin bestehenden Überwachungszonen in Teilen der Gemeinde Rhede, wegen eines Ausbruchs im niederländischen Vlagtwedde. Hier gilt weiterhin, bis zur Aufhebung der Restriktionszone, die Aufstallpflicht. Diese ist für die kommende Woche vorgesehen. Trotzdem weist der Landkreis auf ein Restrisiko des Eintrags über heimische Wildvögel hin. Daher sind die Einhaltung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen von höchster Bedeutung.