Drei Jahre Freiheitsstrafe für 49-Jährigen aus Veldhausen

Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn aufgehoben und neu gefasst. Wie das Gericht mitteilt, wurde der 49-jährige Angeklagte aus Veldhausen wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitzes jugendpornografischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er soll aus seinem Mobiltelefon insgesamt über 200 kinder- und jugendpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen und auf seinen Endgeräten gespeichert haben. Die Dateien sollen im Rahmen einer Durchsuchung am 31. Juli 2023 gefunden und sichergestellt worden sein. Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen.

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