Kriminalprävention: Kriminalprävention: Schutz vor Einbrüchen Teil 4

In den vergangenen Wochen haben wir uns aus aktuellem Anlass mit Katastrophen aller Art und Hochwasser im Besonderen beschäftigt. Jetzt setzen wir unsere Reihe zum Thema “Einbruch” mit dem vierten Teil fort. In dem geht es um mechanische Hilfsmittel, die vor Einbrüchen schützen können. Wiebke Pollmann hat darüber mit Uwe van der Heiden, Kriminalpräventioner beim Polizeikommissariat Nordhorn gesprochen:

Kriminalprävention: Hochwasserkatastrophe – Gaffer gefährden Leben

 Auch in dieser Woche beschäftigen wir uns in den Tipps zur Kriminalprävention noch einmal mit dem Hochwasser, das Mitte des Monats ganze Dörfer verwüstet und viele Menschenleben gekostet hat. Was einen zu dem ganzen Unglück noch so richtig wütend gemacht hat, waren die ganzen Gaffer und Katastrophentouristen, die sofort wieder zur Stelle waren und den Einsatzkräften im Weg rumstanden. Und das ist heute unser eigentliches Thema im Gespräch mit Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn: Gaffer. 

Kriminalprävention: Hochwasserkatastrophe – richtig spenden

Aus aktuellem Anlass unterbrechen wir bei unseren Tipps zur Kriminalprävention die Reihe zum Thema Einbruch und beschäftigen uns mit der Lage in den Hochwassergebieten. Da wurden immense Schäden angerichtet und viele Menschen stehen buchstäblich vor dem Nichts. Erfreulicherweise ist die Hilfsbereitschaft enorm und es wurde und wird viel Geld gespendet. Frisch zum Kriminalhauptkommissar befördert, weiß Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn, wie richtig und sicher gespendet wird.

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Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen: dzi.de

Rufnummer für Angehörige von vermissten Personen: 0800  6 5656 51

Zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende und Helfende: hochwasserhilfe-navi.de 

Kriminalprävention: Schutz vor Einbrüchen Teil 2

Die Inzidenzwerte sind in den vergangenen Wochen insgesamt deutlich gesunken. Damit ist für uns alle wieder mehr möglich. Besuche im Restaurant, Ausflüge oder auch Urlaub – wir kommen wieder aus dem Haus. Das freut aber auch die Einbrecher. Deshalb beschäftigen wir uns in unseren Tipps zur Kriminalprävention aktuell in einer kleinen Reihe damit, wie wir uns bestmöglich vor Einbrüchen schützen können. Wiebke Pollmann hat im Studio mit Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn darüber gesprochen, was wir in Sachen Urlaub, Zweitschlüssel und Co. besser vermeiden sollten:

Kriminalprävention: Schutz vor Einbrüchen Teil 1

Es klingt zynisch, aber wenn die Coronapandemie etwas Gutes hatte, dann, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in den vergangenen eineinhalb Jahren stark zurückgegangen ist. Was auch logisch ist, denn durch den Lockdown, durch Homeoffice und durch Schulschließungen sind viel mehr Menschen als sonst in ihren Wohnungen oder Häusern geblieben. Jetzt allerdings ändern sich die Zeiten erneut und die Diebe kommen zurück. Wir starten deshalb an dieser Stelle eine mehrteilige Reihe, in der es darum geht, Wohnungen und Häuser vor Einbrüchen zu schützen. Das ist ein Gebiet, in dem sich Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn bestens auskennt. Der Experte beschreibt zunächst ein typisches Täterprofil:

Kriminalprävention: Netzwerk “Pro Beweis”

Das Netzwerk “Pro Beweis” bietet Opfern von häuslicher Gewalt Beratung und Hilfe an. Unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei können die Beweise gerichtsverwertbar gesichert werden. Die Betroffenen haben so auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit, gegen den Verursacher oder die Verursacherin vorzugehen. Über das Netzwerk “Pro Beweis” hat Wiebke Pollmann im aktuellen Tipp zur Kriminalprävention mit Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn gesprochen:

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Mehr über das Netzwerk “Pro Beweis” erfahrt ihr hier.

Kriminalprävention: Gefahr durch Schreckschusswaffen – Teil 3

Im dritten und letzten Teil unserer Reihe über Gefahren durch Schreckschusswaffen wollen wir die Frage klären, was es bedeutet, eine solche Waffe zu besitzen. Wer einen Kleinen Waffenschein hat, darf eine Schreckschusswaffe mit sich führen. Aber: Nicht immer und überall. Mit Uwe van der Heiden von der Polizei Nordhorn wollen wir heute herausfinden, was man trotz Kleinem Waffenschein nicht darf.

Kriminalprävention: Gefahr durch Schreckschußwaffen – Teil 2

Im zweiten Teil unserer kleinen Reihe über Gefahren durch Schreckschußwaffen beschäftigen wir uns heute mit den Voraussetzungen des Erwerbs solcher Waffen. Also: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, bevor man sich solche Waffen zulegen darf? Da fiel in der vergangenen Woche schon mehrmals der Begriff „Kleiner Waffenschein“. Kriminaloberkommissar Uwe van der Heiden klärt auf.

Kriminalprävention: Gefahr durch Schreckschußwaffen – Teil 1

Heute starten wir eine kleine Reihe, weil sich das Thema, um das es geht, nicht in drei Minuten abhandeln lässt. Es geht um die Gefahr durch Schreckschusswaffen. Diese Waffen darf der Inhaber eines sogenannten „Kleinen Waffenscheins“ besitzen. Im ersten Teil wollen wir zunächst klären, was das überhaupt für Waffen sind, wofür dieser Kleine Waffenschein nötig ist. Und das erklärt Kriminaloberkommissar Uwe van der Heiden EVW-Reporter Daniel Stuckenberg.

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