Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage auf bis zu 24 Monate erhöht. Die Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Dies teilte die Agentur für Arbeit Nordhorn mit. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit melden, können eine Verlängerung beantragen, wenn der Arbeitsausfall länger als zwölf Monate dauert. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen ist. Arbeitgeber müssen Maßnahmen zur Beendigung der Kurzarbeit darlegen. Für neue Fälle ab 2025 endet der Anspruch nach zwölf Monaten.