Berufung gegen Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung verworfen

Die Berufung eines 61-jährigen Angeklagten aus Engden gegen das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn vom 28. Januar ist vom Landgericht Osnabrück verworfen worden. Das Amtsgericht verurteilte den 61-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro. Wie das Gericht mitteilt, soll er am 28. März 2024 den Geschädigten nach einer verbalen Auseinandersetzung in eine Ecke gedrückt und ihm gegenüber geäußert haben, dass er ihn schlagen werde. Danach habe er den Geschädigten mit der Faust auf den Hals geschlagen, sodass der Geschädigte zu Boden gegangen sei. Der Angeklagte habe ihm dann gegen den Oberkörper getreten. Dabei soll er Stahlkappen-Gummistiefel getragen haben. Der Geschädigte habe neben Schmerzen auch Rötungen und Schluckbeschwerden sowie Schürfwunden an Rücken, Schulter, Arm und Finger erlitten. Die Kosten des Berufungsverfahrens muss der Angeklagte zahlen.

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