Die Agentur für Arbeit Nordhorn weist darauf hin, dass ab 2024 die Ausgleichsabgabe für Betriebe ohne Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen deutlich erhöht wird. Laut einer Pressemitteilung der Arbeitsagentur Nordhorn haben Menschen mit Behinderungen trotz Fachkräftemangels nach wie vor Schwierigkeiten, am Arbeitsleben teilzunehmen. Viele Unternehmen erfüllen ihre gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nur teilweise oder gar nicht. Deshalb gilt seit dem 01.01.2024 das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt, das eine deutlich erhöhte Ausgleichsabgabe für Unternehmen ohne schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte einführt. Ab 2025 müssen Unternehmen mit mindestens 60 Arbeitsplätzen 720 € statt 360 € pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen. Ein Unternehmen mit 120 Arbeitsplätzen, das keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, muss künftig jährlich 51.840 € statt bisher 25.920 € zahlen. Wer noch im Jahr 2024 eine schwerbehinderte Person einstellt, kann diese höhere Abgabe umgehen. Arbeitgeber können sich bei der Arbeitsagentur über Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Integration von Menschen mit Behinderungen informieren.