Die Stadt Meppen bittet Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer der Anleinpflicht vom 1. April bis zum 15. Juli nachzukommen. Das ging aus einer Mitteilung der Stadt hervor. Damit sollen die in der freien Natur lebenden Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders geschützt und nicht durch freilaufende Hunde gestört werden. Gesetzliche Grundlage bildet hierfür § 33 des Niedersächsischen Gesetztes über den Wald und die Landschaftsordnung (NwaldLG). Die Leinenpflicht gilt sowohl in Waldflächen als auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Wer seinem Hund freien Auslauf bieten möchte, kann dafür die Hundefreilauffläche im Bereich des früheren Bundeswehrbekleidungslagers, auf der Fläche zwischen der B 402, den Trainingsplätzen des SV Meppen und der Trasse des Emsseitenkanals nutzen.