56-Jähriger wegen Betruges zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Lingen gegen einen 56-Jährigen aus Lingen aufgehoben und neu gefasst. Das Amtsgericht Lingen hatte den Angeklagten zuvor am 3. Juni 2025 wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafe hat das Landgericht nun zur Bewährung ausgesetzt. Dem Mann wird vorgeworfen, bei der Beantragung von Arbeitslosengeld im Januar 2023 verschwiegen zu haben, dass er seit 2020 einer geringfügigen Beschäftigung nachging. Außerdem soll er ab April 2023 eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben, ohne das der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Auf diese Weise habe er rund 2.700 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht erhalten.

Facebook
LinkedIn

Programm