Das Amtsgericht Nordhorn hat heute einen 52-jährigen Mann wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das teilte das Gericht mit. Der Angeklagte soll am 8. Juli 2020 auf der A30 bei Bad Bentheim 400 Gramm Crystal Meth einführt haben.